Corona Weihnachten

Es sind seltsame Tage.

Diese Regeln gelten dieses Jahr

Weihnachten (24. Dezember 2020 bis einschließlich 26. Dezember 2020)

  • Grundsätzlich gilt weiterhin für Treffen im Freundeskreis: Es wird dringend empfohlen, private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf den eigenen und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Fall auf höchstens fünf Personen zu beschränken; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Dabei wird die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände dringend empfohlen.
  • Für die Zeit vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 26. Dezember 2020 besteht alternativ die Möglichkeit sich im Familienkreis zu treffen: Hier sind in der eigenen Häuslichkeit auch private Zusammenkünfte mit dem eigenen Hausstand und mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis aus anderen Hausständen zulässig; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.
  • Aufenthalte im öffentlichen Raum sind
    • nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt (Treffen mit Freunden)
      oder:
    • Ein gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auch mit den Angehörigen des eigenen und mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis aus anderen Hausständen zulässig; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt (Treffen mit Familie).
  • Hotels und andere Übernachtungsbetriebe dürfen zum Zweck des Familienbesuchs in der Zeit vom 23.12.-27.12.2020 Übernachtungen anbieten.

Jahreswechsel

Auch am Silvestertag und Neujahrstag gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und sonstigen Regelungen aus den Landesverordnungen und kommunalen Allgemeinverfügungen. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird soll in diesem Jahr generell verboten werden. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

Außerdem haben wir aktuell Ausgangssperre

Heilig-Abend: 0:00h
Weihnachtsfeiertage: 22:00h
Silvester: 21:00h

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